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Gesetze / Verordnungen des Bundes

Eine ausführliche Übersicht über bundesweit gültige Gesetze sowie über aktuelle Diskussionen finden Sie beim unserem Dachverband Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V.

Hier ein Auszug gesetzlicher Regelungen, die für unsere Arbeit relevant sind:

Ambulant:

Stationär:

  • Die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V (stationäre Hospizversorgung)
  •  BtMVV: §5b Verordnung über das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen
  • Bundesministerium der Justiz: Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (BtMVV)Vollständiger Gesetzestext "BtMVV": http://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/BJNR… und daraus BtMVV-Einzelnorm §5b: http://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/__5b…
  • Das Heimgesetz, Abkürzung HeimG, (früher Gesetz über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige) enthält Regelungen zum Schutz von Heimbewohnern. Umfasst sind Heime, die Menschen aufnehmen, welche wegen ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihrer Pflegebedürftigkeit der Heimpflege bedürfen. (aus: wikipedia.de). - Stationäre Hospize sind Einrichtungen, die dem Heimgesetz unterliegen

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Netzwerk Koordnation Bund:

Netzwerk Koordination Land Hessen:


Hospiz und Palliativ Beratung: