Anträge auf Förderungen nach §39d SGB V bewilligt
Herzlichen Glückwunsch an alle Netzwerke
„In Hessen wurden für 2025 alle Anträge auf Förderung der Netzwerkkoordination in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken (HPN) nach § 39d SGB V bewilligt. Somit ist die wertvolle Arbeit aller Netzwerkkoordinatorinnen mit ihren Trägern und Kooperationspartnern in nunmehr fünf geförderten Netzwerken für jeweils ein Jahr gesichert. Die Koordinatorinnen können dadurch für eine gut strukturierte Zusammenarbeit und Transparenz der Angebote sorgen, die den Bürgern der jeweiligen Regionen als qualitativ hochwertige Versorgung aller Akteure im Netzwerk zur Verfügung steht und stetig weiterentwickelt wird.
Die Stadt Frankfurt sowie der Landkreis Groß-Gerau erhielten bereits 2024 die Förderung. 2025 für die Förderung hinzugekommen sind die HPN der Landkreise Gießen, Hochtaunus und Vogelsberg. Bei Letzterem hat der Kreis bereits seit 2024 eine verantwortliche Palliativkoordinatorin finanziert.
Wir gratulieren herzlich und wünschen viel Kraft und Erfolg!
Ein Dank gilt auch den Kommunen, ohne deren Zusage finanzieller Unterstützung nach den derzeitigen Regelungen des § 39d SGB V keine Förderung möglich ist, sowie den Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Federführung der Knappschaft Bahn See für ein zeitnahes Bewilligungsverfahren.
Es bleibt zu wünschen, dass weitere kommunal Verantwortliche und Akteure der Hospiz- und Palliativ Versorgung den Beispielen folgen werden.
Die aktuell geförderten Netzwerke können über erste Erfolge und positive Effekte einer zentral gesteuerten Netzwerkstruktur berichten, vor allem im Hinblick auf den Austausch und die Öffentlichkeitsarbeit. Nehmen Sie gerne als Nachbar umliegender Landkreise oder kreisfreier Städte Kontakt auf.
Informationen rund um § 39d SGB V, Unterstützung und die geförderten Netzwerke erhalten Sie hier: Willkommen - HPN Suedwest“.