Förderung der Netzwerkkoordination- Wechsel der GKV-Zuständigkeit

Förderung gem. §39d SGB V: Wechsel der GKV-Zuständigkeit ab 1.10.2025

Seit Beginn der Fördermöglichkeit gem. §39d, SGB V lag die federführende Zuständigkeit der Gesetzlichen Kranken-Versicherung (GKV) in Hessen bei der Knappschaft-Bahn-See (KBS) in Frankfurt. Ab 1.10.2025 übernimmt diese Verantwortung nun die IKK classic mit Sitz in Dresden.

Frau Terzü, Ansprechpartnerin der KBS, bleibt bis 30.09. dieses Jahres zuständig, die Anträge für das Förderjahr 2026 sind bis 30.09. bei der KBS einzureichen.

Die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der IKK ab Oktober, Steve Hüttmann, finden Sie auf der Homepage des Unterstützungsprojektes unter Hessen Förderung nach §39d SGB V - Formulare - HPN Suedwest

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