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Beitragsordnung

Unser Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung des Hospiz- und PalliativVerband Hessen e. V. festgelegt.

Die Beitragshöhe bemisst sich bei Hospizvereinen/-initiativen nach deren Mitgliederzahl und bei stationären Hospizen nach der Bettenzahl. Ca. 50% der Beitragseinnahmen pro Jahr werden dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) zugeführt, um als Dachorganisation die Hospizarbeit im Bund professionell gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten.

Die ab 1. April 2018 gültigen Beiträge sind hier hinterlegt.