Fragen und Antworten
Wir haben versucht die wichtigsten Begrifflichkeiten rund um das Thema Leben, Sterben und Tod für Sie zusammenzustellen. Sollten Sie nicht die passende Antwort, auf ihre Frage finden, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf
Das Hospiz stellt den voraussichtlich letzten Lebensort der Betroffenen dar. Seine Zugehörigen und er erhalten hier Raum und Unterstützung im Abschied aus dem Leben. Der Lebensort Hospiz bietet bestmögliche Entlastung und Raum, um Leben zu ermöglichen bis zum Schluss. Der Tageablauf, Rhythmus und Struktur richtet sich nach den Bedürfnissen des Betroffenen. Die Aufnahme in ein stationäres Hospiz erfolgt durch ärztliche Verordnung über eine Klinik oder den häuslichen Bereich. Ein stationäres Hospiz wird zu 95 Prozent von den Krankenkassen finanziert. Dort erfahren Gäste Pflege und Unterstützung, sowie medizinische Betreuung in ihrer letzten Lebenszeit, vorausgesetzt sie haben eine unheilbare, fortschreitende und fortgeschrittene Erkrankung und der Tod ist absehbar.
Ambulante Hospizdienste tragen dazu bei, dass Menschen ihren letzten Lebensabschnitt zu Hause verbringen können. Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen begleiten Schwerstkranke und Sterbende Menschen sowie deren Angehörige in ihrer häuslichen Umgebung. Das kann zuhause sein, in einer Pflegeinrichtung oder im Hospiz sein- immer dort wo die Betroffenen leben. Sie bieten emotionale Unterstützung, helfen bei praktischen Aufgaben und sind für Gespräche da. Die Psychosoziale Unterstützung ist kostenfrei. Zudem beraten die ambulanten Hospizdienste auch, beim Erstellung von Patientenvollmachten und Vorsorgevollmachten. Als weiteren Baustein ihres Angebotes bieten viele ambulante Hospizdienste zudem verschiedene Trauerangebote an.
Einen ersten Einblick, was Hospizarbeit kann finden sie hier. Erst wenn Sie auf das Standbild klicken, rufen Sie das Video von YouTube.com ab. Dann werden die üblichen Daten Ihres Browsers an YouTube übertragen und Cookies gesetzt.
Palliativ kommt vom lateinischem Wort „Pallium“, was “der Mantel” bedeutet. Die Palliativmedizin möchte Patienten, die unter schweren Krankheitssymptomen leiden, einen Mantel der Linderung „umlegen“, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist. Das bedeutet: Vorrangiges Ziel aller palliativmedizinischen Bemühungen ist die Linderung quälender Symptome, die eine Krankheit oder das Alter mit sich bringen. Durch die Symptomlinderung soll der Mensch eine möglichst hohe Lebensqualität bis zum Lebensende haben. Im Gegensatz dazu steht in der sogenannten kurativen Medizin die Heilung von Krankheiten und das Ziel der Genesung im Vordergrund.
Eine Palliativstation ist eine Abteilung an einem Krankenhaus, in die Patienten vorübergehend aufgenommen werden, die an einer fortgeschrittenen Krankheit mit Krankheitssymptomen leiden, die zuhause oder in einem Pflegeheim nicht mehr hinreichend beherrschbar sind. Ziel ist die Symptomkontrolle, so dass die Patient*innen wieder in ihre gewohnte Umgebung zurückgehen können. Die Palliativstationen unterliegen wie alle Stationen im Krankenhaus den Fallpauschalen, das heißt, die Aufenthaltsdauer ist auf die Zeit der Therapiemaßnahmen begrenzt (normalerweise wenige Tage bis max. drei Wochen).
Die Abkürzung SAPV steht für „Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung“. Dabei handelt es sich um eine besondere palliativmedizinische und pflegerische Versorgung. Ziel ist es, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in vertrauter häuslicher Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Es geht darum, die Symptome und Leiden der Betroffenen zu lindern. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten sowie die Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen im Mittelpunkt der Versorgung.
Erbracht wird die SAPV durch speziell geschulte, multidisziplinäre Palliativ-Care-Teams. Sie setzen sich aus palliativmedizinisch qualifizierten Ärztinnen und Ärzten, palliativpflegerisch qualifizierten Pflegekräften sowie weiteren qualifizierten Fachkräften zusammen. Zu den wesentlichen Aufgaben der Palliativ-Care-Teams gehören die Beratung und Behandlung bei medizinischen und pflegerischen Problemen wie beispielsweise Schmerzen, Atemnot, Angst, Verwirrung, aber auch Wundkomplikationen, Portversorgung oder der Einsatz von Schmerzpumpen. Dabei sind die Teams für ihre Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen rund um die Uhr erreichbar. Um eine Leistung nach SAPV abrechnen zu können, muss eine Verordnung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin vorliegen. Dieser Verordnung muss eine begründete ärztliche Entscheidung zugrunde liegen.
Der bzw. die gesetzlich Versicherte muss an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, sodass die Lebenserwartung auf wenige Tage, Wochen oder Monate begrenzt ist. Zudem muss die bzw. der Erkrankte eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die auch im ambulanten Bereich erbracht werden kann.
Die Unterstützung durch einen ambulanten Hospizdienst ist für Betroffene kostenfrei. Der ambulante Hospizdienst kann eine Förderung der gesetzlichen Krankenkassen beantragen. Das Angebot der allgemeinen ambulanten Palliativen Versorgung (AAPV) durch Pflegdienste und Hausärzte gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.
Ebenso wie die Angebote der Spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung durch ein SAPV Team.
Bei der Aufnahme in ein Hospiz, werden 95 % der Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Die restlichen 5% finanziert das Hospiz durch Spenden.
Für Privatversicherte ist die Hospizliche- palliative Versorgung ebenfalls im Leistungskatalog enthalten, jedoch hängt Umfang und Leistungszeitraum von den jeweiligen Tarifbedingungen ab.
In den meisten europäischen Ländern wird zwischen Palliative Care und Hospice Care nicht unterschieden. „Care“ bedeutet Sorge, Pflege, Umsorgung. Im deutschen Sprachgebrauch des Gesundheitssystems wird der Schwerpunkt von Palliativmedizin und Palliativpflege auf das körperliche Befinden des Betroffenen gelegt.
Der Schwerpunkt der Hospizarbeit liegt auf der psychosozialen Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen, die unter Einbezug von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen geleistet wird. Im Idealfall arbeiten beide „Bewegungen“ Hand in Hand und ergänzen sich durch eine aufmerksame Wahrnehmung von Bedürfnissen oder Nöten des Kranken und seiner Angehörigen.
Eine Begleitung kann mehrere Jahre oder eine Stunde dauern. Daher kann man die Frage nach dem „wie lange und wie oft“ nicht pauschal beantworten. Es kommt ganz auf die Situation derer an, die sich an uns wenden. Und auch die Situation der Ehrenamtlichen spielt eine Rolle.
Wir, Hospizmitarbeitende, tragen Verantwortung für beide Seiten.
Der Gesetzgeber hat hier Regelungen getroffen. "Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson rechtsgeschäftlich bevollmächtigt werden, im Bedarfsfall die Angelegenheiten des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin im Umfang der erteilten Vollmacht wahrzunehmen, wenn diese Person infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise regeln kann." Quelle: Bundesjustizministerium
Die Auseinandersetzung mit diesen Themen, hilft Ihren Angehörigen enorm bei der Durchsetzung Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Seit dem 01.2023 hat der Gesetzgeber zudem die sogenannte Ehegattennotvertretung eingeführt. Diese gilt jedoch nur für den medizinischen Bereich und ist auf 6 Monate beschränkt.
Die Vorsorge kann und sollte umfassen Regelungen zu:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
Im Internet finden sind viele, teils auch kostenfreie Angebote zur Formulierung der Vollmachten. Bitte achten Sie darauf, immer eine der aktuellen Rechtsprechung entsprechenden Version zu nutzen. Mögliche Quellen können sein:
Bundesjustizministerium- Vorsorge und Betreuungsrecht
Deutsche PalliativStiftung- die Vorsorgen!Mappe
oder online ausfüllbar:
Malteser Patientenverfügung
Das kommt darauf an, was Sie darunter verstehen. Wir versuchen, Menschen im Sterben zu helfen und nicht zum Sterben.
Wir begleiten Menschen auf dem letzten Abschnitt ihres Lebensweges, aber wir töten sie nicht – auch nicht auf ihren eigenen Wunsch. Töten auf Verlangen (direkte, aktive Sterbehilfe) wird von der Hospizbewegung grundsätzlich abgelehnt. Die Hospizbewegung setzt sich dafür ein, dass alle medizinischen, aber auch pflegerischen und psychosozialen Mittel genutzt werden, um dem Kranken die letzte Zeit seines Lebens in Würde und Geborgenheit zu ermöglichen. Das heißt vor allem Schmerz- und Symptomfreiheit, Wahrnehmung der psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse, Achtung der Selbstbestimmung und Einbezug der Angehörigen.
Wir sind daher ggf. auch für indirekte Sterbehilfe, das bedeutet, in Kauf zu nehmen, dass die Linderung von Symptomen mit medizinischen Mitteln das Sterben unter Umständen verkürzen kann, wenn nur so Leiden vermindert oder die Qualität des verbleibenden Lebens erhöht werden kann. Ein Leitsatz der Hospizbewegung ist: "Den Stunden mehr Leben geben – nicht dem Leben mehr Stunden“. Der Wunsch nach Beendigung des Lebens ist legitim und oft nachvollziehbar – wir verurteilen das nicht, bleiben auch bei jedweder Entscheidung der Betroffenen an deren Seite, sind jedoch keine Vollstrecker eines Tötungswunsches.
Die konkrete Auseinandersetzung mit einer schwersten Krankheit, oder der Tatsache, dass der Tod jetzt Teil des eigenen Lebens wird, kann ängstigen. Viele Fragen, Angst und Unsicherheit können aufkommen. Sobald sich abzeichnet, dass irgendwann Unterstützung notwendig werden könnte, ist eine Kontaktaufnahme zu einem Hospizdienst sinnvoll. Denn für ein Gespräch mit den hauptberuflichen Mitarbeiter*innen ist es nie zu früh. So ist es möglich, in Ruhe die Angebote des Vereins und dort tätige Menschen kennen zu lernen und sich miteinander über Bedarf und Möglichkeiten Klarheit zu verschaffen.
Jede Kontaktaufnahme mit dem Hospizverein ist unverbindlich und zieht keine Kosten nach sich.
Trauer ist eine natürliche Reaktion auf einen Verlust. Sie kann sich ganz unterschiedlich zeigen – in Gefühlen, Gedanken, im Körper und im Alltag. Trauer kann sich zum Beispiel als Schmerz, Leere, Sehnsucht, Wut oder Angst zeigen, aber auch durch Erschöpfung, Unruhe oder Konzentrationsprobleme. Jeder Mensch trauert anders. Auch Phasen von Freude, Lachen oder Leichtigkeit gehören zur Trauer und bedeuten nicht, dass der Verlust weniger wichtig ist.
Trauer hat keine feste Dauer und verläuft nicht geradlinig.
Sie verändert sich im Laufe der Zeit und kann mal stärker, mal weniger spürbar sein. Auch nach Monaten oder Jahren können Erinnerungen oder besondere Situationen die Trauer wieder lebendig werden lassen. Es gibt keinen richtigen Zeitpunkt, an dem man mit dem Trauern „fertig“ sein muss.
Was als hilfreich erlebt wird, ist von Mensch zu Mensch verschieden.
Manche Menschen möchten über den verstorbenen Menschen sprechen, andere brauchen zunächst Ruhe und Zeit für sich.
Rituale, Erinnerungen, Bewegung, Kreativität oder der Austausch mit vertrauten Menschen können Halt geben.
Wichtig ist, sich selbst Zeit zu lassen und den eigenen Bedürfnissen Raum zu geben.
Trauer muss nicht allein getragen werden. Unterstützung kann jederzeit hilfreich sein – besonders dann, wenn die Trauer sehr belastend ist, man sich allein damit fühlt oder im Alltag kaum noch zurechtkommt.
Auch wenn die Trauer nach längerer Zeit unverändert schwer bleibt oder man das Gefühl hat, nicht weiterzukommen, kann ein Gespräch mit einer qualifizierten Trauerbegleitung oder gegebenenfalls mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten entlasten.
Unterstützung kann in Einzelgesprächen, Trauergruppen oder anderen passenden Angeboten stattfinden.
Hier finden Sie Hilfe bei einer unserer Mitgliedseinrichtungen.
Da sein, zuhören und die Trauer aushalten – das ist oft schon eine große Hilfe.
Es braucht nicht immer die richtigen Worte.
Fragen Sie nach, hören Sie zu und lassen Sie Raum für unterschiedliche Gefühle.
Auch ganz praktische Unterstützung im Alltag kann entlasten.
Vermeiden Sie es, die Trauer zu bewerten oder jemanden unter Druck zu setzen, „wieder normal“ zu werden.
Trauer braucht Zeit und darf ihren eigenen Weg gehen.