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Kinderhospizarbeit

Die Kinderhospizarbeit in Deutschland wurde im Jahr 1990 von sechs betroffenen Familien auf den Weg gebracht, die am 10. Februar jenes Jahres den Deutschen Kinderhospizverein e.V. gründeten. Kinderhospize gab es damals nur in England.

Grundsätzlich unterscheidet man heute stationäre und ambulante Kinderhospize bzw. Kinderhospizdienste.

In stationären Kinderhospizen können Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und ihre Familien wiederkehrend Aufenthalte verbringen. Die Begleitung in Hospizen für Kinder ist nicht auf die letzte Lebensphase und das Sterben begrenzt, sondern beinhaltet den gesamten Lebensweg und kann ab dem Zeitpunkt der Diagnose in Anspruch genommen werden. Ebenso bezieht sich die Kinderhospizarbeit nicht allein auf die Kinder, sondern bezieht die gesamte Familie mit ein. Die Möglichkeit, andere Kinder und Familien in ähnlichen Lebenssituationen kennen zu lernen und sich auszutauschen, ist ein wesentliches Merkmal im Kinderhospiz. Hier finden Sie eine Auflistung aller derzeit vorhandenen stationären Kinderhospize in Deutschland.

Schon in den Anfängen der Kinderhospizarbeit wurde deutlich, dass von den Familien eine Unterstützung im Alltag gewünscht wurde. Der Aufenthalt in stationären Kinderhospizen ist zeitlich begrenzt. Die Notwendigkeit ambulante Angebote der Kinderhospizarbeit auf den Weg zu bringen wurde schnell deutlich. Die ersten Kinderhospizdienste wurden 1999 in Berlin und Kirchheim/Teck aufgebaut. Aktuell arbeiten über 100 ambulante Kinderhospizdienste in Deutschland. Davon 21 unter der Leitung des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. Die Koordinationsfachkräfte aus den Bereichen Sozialpädagogik oder (Kinder-)Krankenpflege sind für die ambulanten Kinderhospizdienste verantwortlich. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolvieren einen umfangreichen Befähigungskurs, bevor sie die Begleitung der Kinder und ihrer Familien aufnehmen. Zu ihren Aufgaben gehört die langfristige Begleitung im häuslichen Umfeld sowohl der erkrankten Kinder, als auch der Eltern und/oder Geschwister. Die Pflege wird von den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht geleistet. Diese und andere z. B. palliativmedizinische Leistungen, die nicht zum Angebot der Kinderhospizdienste gehören, können jedoch vermittelt werden. Das Angebot ist für die Familien kostenfrei.